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   FG Niedersachsen, 29.06.2000 - 5 V 40/98   

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https://dejure.org/2000,12393
FG Niedersachsen, 29.06.2000 - 5 V 40/98 (https://dejure.org/2000,12393)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 29.06.2000 - 5 V 40/98 (https://dejure.org/2000,12393)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 29. Juni 2000 - 5 V 40/98 (https://dejure.org/2000,12393)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Beginn der Errichtung eines Gebäudes

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Mündlich erteilter Bauauftrag als Beginn der Gebäudeerrichtung ; Anforderungen an ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UStG § 9 Abs. 2
    AdV, Beginn der Errichtung eines Gebäudes i.S.v. § 27 Abs. 2 UStG

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Ein nur mündlich erteilter Bauauftrag reicht für den Beginn der Errichtung eines Gebäudes im Sinne des § 27 Abs. 2 UStG nicht aus

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 30.12.1996 - I B 61/96

    Gewerbesteuer: Hinzurechnung von an ausländische Leasinggeber gezahlten

    Auszug aus FG Niedersachsen, 29.06.2000 - 5 V 40/98
    a) Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsaktes bestehen, wenn bei summarischer Prüfung des angefochtenen Verwaltungsaktes neben für die Rechtmäßigkeit sprechenden Umständen gewichtige, gegen die Rechtmäßigkeit des angefochtenen Verwaltungsaktes sprechende Gründe zutage treten, die Unentschiedenheit oder Unsicherheit in der Beurteilung von Rechtsfragen oder Unklarheiten in der Beurteilung von Tatsachen bewirken (vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 10. Februar 1984 III B 40/83, BStBl II 1984, 454 und vom 30. Dezember 1996 I B 61/96, BStBl II 1997, 466).
  • BFH, 10.02.1984 - III B 40/83

    Vollzugsaussetzung - Investitionshilfegesetz

    Auszug aus FG Niedersachsen, 29.06.2000 - 5 V 40/98
    a) Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsaktes bestehen, wenn bei summarischer Prüfung des angefochtenen Verwaltungsaktes neben für die Rechtmäßigkeit sprechenden Umständen gewichtige, gegen die Rechtmäßigkeit des angefochtenen Verwaltungsaktes sprechende Gründe zutage treten, die Unentschiedenheit oder Unsicherheit in der Beurteilung von Rechtsfragen oder Unklarheiten in der Beurteilung von Tatsachen bewirken (vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 10. Februar 1984 III B 40/83, BStBl II 1984, 454 und vom 30. Dezember 1996 I B 61/96, BStBl II 1997, 466).
  • BFH, 24.03.1994 - IV S 1/94

    Vertraglich vereinbarte Gewinnverwendung zur Verlustdeckung der Schwester-KG ist

    Auszug aus FG Niedersachsen, 29.06.2000 - 5 V 40/98
    Die Vollziehung eines - noch nicht bestandskräftigen - Steuerbescheides ist für den Steuerpflichtigen unbillig hart, wenn ihm dadurch wirtschaftliche Nachteile drohen, die über die eigentliche Zahlung hinausgehen und die nicht oder nur sehr schwer wiedergutzumachen waren, oder wenn sogar die wirtschaftliche Existenz gefährdet wäre (vgl. Beschluss des BFH vom 24. März 1994 IV S 1/94, BStBl II 1994, 398).
  • BFH, 13.02.1998 - V B 69/97

    Option: Beginn der Gebäudeerrichtung

    Auszug aus FG Niedersachsen, 29.06.2000 - 5 V 40/98
    Der BFH ist dieser Auslegung des § 27 Abs. 2 UStG ausdrücklich gefolgt (Urteil vom 13. Februar 1998 V B 69/97, BFH/NV 1998, 1005).
  • FG Münster, 08.10.1996 - 15 K 5797/95
    Auszug aus FG Niedersachsen, 29.06.2000 - 5 V 40/98
    Auch setzt ein spezifizierter Bauauftrag voraus, dass er nach Gewerken untergliedert ist (FG Münster 15 K 5797/95 U, Urteil vom 8. Oktober 1996, EFG 1997, 507).
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